Hallo, Besucher der Thread wurde 18265 aufgerufen und enthält 24 Antworten

letzter Beitrag von Habicht (†) ()

Warum gibt es keine Schwammerl Ernte Maschinen?

  • Hallo liebe Schwammerl Interessierten,


    bin vor einigen Jahren auf die Seite durch Zufall gekommen. Muss einmal sagen das sie wirklich gut gemacht wird und auch ist.
    Habe in meinen 56 Jahren ja schon das Eine oder Andere auch an Mengen gesehen. Aber das was ich heute erlebt habe toppt wirklich alles. War mit meiner Stieftochter und Ihren Freund in einem Gebiet am Semmering wo ich noch nie vorher gewesen bin. Einfach Google Maps aufmachen - Waldbestand ansehen und hinfahren. War nicht ganz leichtes Gebiet 35 - 45° die ganze Zeit aber Eierschwammerl ohne Ende. Wir haben in 4 Stunden rund 18kg ernten können. So etwas habe ich noch nie erlebt.
    Der Regen hat uns dann vertrieben und wir mussten viele viele viele stehen lassen. Sind gerade dabei die "Bäute" an Menschen zu verteilen welche so etwas nicht mehr machen können und sich auch 10dag. um 1,99 € nicht leisten können. Ich habe ein paar Bilder gemacht und stelle diese dazu.
    Wir wünschen allen in der Gruppe das sie ein solches Erlebnis haben und es dann auch teilen.



  • Auch wenn deine Intention löblich ist, ist so eine Waldplünderung nicht ok...


    Ich habe bei uns in der Anlage 8 Menschen je einen 1/2kg überlassen und sie haben sich einfach sehr darüber gefreut. Meine Stieftochter verteilt auch einiges in ihrem Haus. Also jetzt kann man darüber nachdenken ob es besser ist das die Pilze in den kommenden Tagen unbrauchbar werden oder ob man Menschen eine Freude machen kann.
    Ich sehe es nicht als "Waldplünderung" sondern wir hatten das Glück das wir an eine Stelle gekommen sind wo niemand vor uns war, und haben dabei viele viele stehen lassen und das was wir geerntet haben teilen wir auch noch.
    Finde die "Anfeindung" nicht ganz.

  • Hallo Joachim,
    bin da ganz deiner Meinung!
    Warum soll man anderen keine Freude bereiten--auch wir verschenken unsere Steinpilze.Nächstes Jahr sprießen sie sowieso wieder -wenns Wetter passt.
    LG Rudi
    PS:So etwas haben wir noch nie gesehen!


  • Hallo Rudi Hallo Gabi,
    ich kann es schon verstehen das man nur so viel sammeln sollte was man auch in den nächsten Tagen verbrauchen kann. Macht sinn. Ich war mit meiner Frau vor einer Woche im ähnichen Gebiet und haben auch einiges gefunden. Haben meiner Schwägerin einen großteil mitgeben für Ihre Familie und für anderen Menschen.
    Eric mein Sohn kam gerade von einer Frau welche 78 Jahre alt ist und welche eine sehr niedrige Pension hat, zurück und Sie hat sich für dieses Geschenk riesig gefreut.
    Dreifacher Aspekt, 1,) wir hatten freude beim finden, 2,) der Mensch hat freude daran, 3,) mein Sohn lernt auch solche Dinge zu teilen.

  • Hallo Rudi Hallo Gabi,
    ich kann es schon verstehen das man nur so viel sammeln sollte was man auch in den nächsten Tagen verbrauchen kann. Macht sinn. Ich war mit meiner Frau vor einer Woche im ähnichen Gebiet und haben auch einiges gefunden. Haben meiner Schwägerin einen großteil mitgeben für Ihre Familie und für anderen Menschen.
    Eric mein Sohn kam gerade von einer Frau welche 78 Jahre alt ist und welche eine sehr niedrige Pension hat, zurück und Sie hat sich für dieses Geschenk riesig gefreut.
    Dreifacher Aspekt, 1,) wir hatten freude beim finden, 2,) der Mensch hat freude daran, 3,) mein Sohn lernt auch solche Dinge zu teilen.


    Hallo Joachim+RUdi.
    Das pasiert ja nicht immer und was ihr damit macht finde ich sehr gut.Aber lasst euch nicht erwischen.Da zåhlt der gute Vorsatz nicht.Liebe Grűße Oma Eva.
    Das einzige was mich stőrt ist der Titel.Das wåre nåhmlich die totale Katastrophe.

  • Danke Oma Eva


    Nur zur Info so sieht es das Gesetz!!!!!



    Begriffsbestimmungen

    § 1

    Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
    1.
    Pilze: die Fruchtkörper von in der freien Landschaft vorkommenden wildwachsenden Pilzen;
    2.
    freie Landschaft: Flächen, die nicht zur geschlossenen Ortschaft, zum Siedlungsbereich oder Hofverband zählen und nicht wie Vorgärten oder Hausgärten u.dgl. besonders gestaltet sind;
    3.
    nahe Angehörige: die Vorfahren (Eltern, Großeltern), die Nachkommen (Kinder, Enkel) sowie der Ehegatte bzw. die Ehegattin einer Person.
    4.
    Sammelgebiet: Gebiet in der freien Landschaft, in dem auf Grund der naturräumlichen Gegebenheiten mit dem Vorkommen von zum Verzehr geeigneten Pilzarten gerechnet werden kann.
    § 2
    Text
    Verbote und Ausnahmen

    § 2

    (1) Zum Schutz von Pilzen ist verboten:



    1.
    das mutwillige Beschädigen oder Vernichten von Pilzen sowie das mutwillige Beschädigen des Pilzmyzels;
    1a.
    das Sammeln von mehr als 2 kg Pilzen pro Person und Tag sowie das Befördern oder der Besitz von mehr als 2 kg Pilzen in einem Sammelgebiet oder im Nahbereich eines Sammelgebietes. Bei Personengruppen, die Pilze gemeinsam besitzen oder verwahren, so dass eine Zuordnung der gesammelten Mengen zu einzelnen Personen nicht mehr möglich ist, beträgt die zulässige Menge das der Personenanzahl entsprechende Vielfache von 2 kg, höchstens jedoch 8 kg je Gruppe;
    2.
    das Sammeln von Pilzen, die nicht zum Verzehr geeignet sind (giftige, ungenießbare Arten, alte oder wurmstichige Exemplare);
    3.
    das Sammeln von Pilzen ohne genaue Kenntnis ihrer Art;
    4.
    das Verwenden von Werkzeugen, wie Rechen, Hacken, Hauen oder anderer mechanischer Hilfsmittel beim Sammeln von Pilzen;
    5.
    die Organisation, das Ankündigen, das Bewerben oder das Durchführen von Veranstaltungen zum Sammeln von Pilzen sowie die Teilnahme an solchen Veranstaltungen;
    5a.
    das Bearbeiten oder Verwerten der Pilze in einem Sammelgebiet oder im Nahbereich eines Sammelgebietes;
    6.
    das Sammeln von Pilzen in den im Anhang angeführten Gebieten;
    7.
    das Sammeln von Pilzen vor 7.00 Uhr und nach 19.00 Uhr, ab dem 1. Oktober jeden Jahres nach 17.00 Uhr.
    (1a) Personen, die in der freien Landschaft im Besitz von mehr als 2 kg Pilzen angetroffen werden oder die mehr als 2 kg Pilze verwahren, haben den mit den Aufgaben des Naturschutzes, des Jagd- und des Forstschutzes betrauten Organen auf Verlangen die Rechtmäßigkeit von Besitz bzw Verwahrung nachzuweisen. Mitglieder von Personengruppen nach § 2 Abs 1 Z 1a trifft diese Verpflichtung ab einer Menge von 8 kg Pilzen.
    (2) Von den Verboten der Abs 1 und 1a sind ausgenommen:


    1.
    von der mengenmäßigen (Abs 1 Z 1a) und der tageszeitlichen Beschränkung (Abs 1 Z 7) und von der Nachweispflicht (Abs 1a): das Sammeln durch den Grundeigentümer und dessen nahe Angehörige;
    2.
    von der mengenmäßigen Beschränkung (Abs 1 Z 1a): das Sammeln im Rahmen einer Bewilligung nach § 3;
    3.
    von den Verboten nach Abs 1 Z 2 und 3: die Entnahme einzelner Pilzfruchtkörper zu Bestimmungszwecken;
    4.
    vom Werkzeugverbot (Abs 1 Z 4) und vom Verarbeitungsverbot (Abs 1 Z 5a): die Verwendung eines Messers zum Abschneiden des Pilzstieles und zum Putzen der Pilze.
    (3) Über Abs. 2 hinausgehende Ausnahmen von den Verboten des Abs. 1 Z. 2 bis 7 können von der Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für Zwecke der Wissenschaft oder des Unterrichtes bewilligt werden. Die Bewilligung ist nur zu erteilen, wenn der örtliche Bestand von Pilzen oder von anderen Pflanzen- und Tierarten durch das Sammeln nicht gefährdet sowie der Naturhaushalt nicht beeinträchtigt wird.




    https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…g&Gesetzesnummer=10000841


    Der ganze Text:


  • Lieber Joachim.
    Danke für die Bestimmungen , die ich jetzt nicht gelesen habe.Mir genűgt die 2kilo Vorschreibung.Die hab ich natürlich bei 50Jahren Sammelleidenschaft xmal űberschritten.Aber man geht ja viel őfter leer nach Hause. Wűnsche dir weiterhin Glück beim suchen und
    bedanke mich für deine Antwort.
    Liebe Grűße Oma Eva.


  • Lieber Joachim.
    Danke für die Bestimmungen , die ich jetzt nicht gelesen habe.Mir genűgt die 2kilo Vorschreibung.Die hab ich natürlich bei 50Jahren Sammelleidenschaft xmal űberschritten.Aber man geht ja viel őfter leer nach Hause. Wűnsche dir weiterhin Glück beim suchen und
    bedanke mich für deine Antwort.
    Liebe Grűße Oma Eva.


    Gerne leibe Oma Eva,


    im Link kann man alles nachlesen. Vielleicht nicht ganz ohne.


    LG
    Loachim

  • Hallo Fories,


    wer von Euch noch nie mehr als 2 Kilo Eierschwammerl aus dem Wald hinausgetragen hat, werfe den 1ten Stein. Und wenn es tatsächlich jemanden unter Euch geben sollte, ist er mit einer Federwaage unterwegs, :D



    Den Bestand an Eierschwammerl hat Joachim in keinster Weise gefährdet. Die Fruchtkörper hat er mitgenommen, den eigentlichen Pilz nicht.


    Wer kennt schon den salzburgerischen Gesetzestext und versteht das Geschriebene???


    Sammeln zum Verkauf


    § 3

    (1) Das Sammeln von Pilzen zum Verkauf ist, soweit im Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, in den Monaten Oktober und November unzulässig und sonst nur mit naturschutzbehördlicher Bewilligung zulässig. Die Bewilligung ist von der Bezirksverwaltungsbehörde nur zu erteilen, wenn der örtliche Bestand von Pilzen oder von anderen Pflanzen- und Tierarten durch das Sammeln nicht gefährdet sowie der Naturhaushalt nicht beeinträchtigt wird und der Grundeigentümer dem Sammeln im beantragten Umfang zugestimmt hat. Die Zustimmung des Grundeigentümers ist vom Antragsteller nachzuweisen. Die Bewilligung muß spätestens im Zeitpunkt der Übergabe der Pilze an den Käufer vorliegen.


    (2) Eine Bewilligung nach Abs. 1 ist nicht erforderlich, wenn


    1.
    der Käufer der Pilze einen örtlichen Gastgewerbebetrieb betreibt und die Pilze im Gastgewerbebetrieb verwendet werden; oder
    2.
    die Pilze vom Grundeigentümer oder dessen nahen Angehörigen gesammelt und verkauft werden



    In Kärnten haben wir eine Pilzverordnung, an die ich mich halte. Die Speisemorcheln sind darin nicht angeführt. Die können wir nach belieben ernten, machen wir auch. Was wir nicht machen ist wiegen, da wird gezählt, :P


    So eine sinnlose Diskussion über die erlaubten Mengen hatten wir bereits, an einer Neuauflage bin ich nicht interessiert,


    LG
    Peter

    Es reicht ein Hut aus Fomfom als Statussymbol. Wenn der Blitz einschlägt brennt nur der Kopf.

    Einmal editiert, zuletzt von Habicht (†) ()

  • §174 Strafbestimmungen


    Eine Verwaltungsübertretung begeht , der


    - unbefugt im Wald sich Pilze in einer Menge von mehr als 2 Kilo pro Tag aneignet !


    Mir ist es eigentlich ziemlich wurscht was wer macht


    Dein Beitrag ist ja öffentlich und du schreibst ja 18 KG.
    Du kannst auch nachträglich dafür belangt werden, jeder kann das sehen.
    Ich weiß von einem User hier, dass er auch Forstschutzorgan ist...


    Wie gesagt, mir egal, muss jeder selber wissen...

    LG Stefan


    Meine Pilzbestimmungen sind KEINE Essensfreigaben !

    Einmal editiert, zuletzt von stefan ()

  • Hallo Peter.
    Es gibt immer wieder neue User und daher auch immer wieder mal Wiederholungen.
    Das wird sich nicht so schnell
    åndern.Zum Glück sind auch noch einige der Ålteren User (Hat nichts mit Alter sondern Zeit zu tun) da mit denen man sich noch austauschen kann.
    Hoffe du bist mit deinen Schwammerlfunden zufrieden.
    Liebe Grűße Eva.



  • Wie jetzt, Stefan, würfelst Du ein Forstschutzorgang ein? Deine Zeilen fasse ich als eine eine massive Drohung auf. Nachträglich geht da rechtlich gar nix, mangels Corpus delicti. Zwei Zeilen hab' ich dir gefettet,


    LG
    Peter



    Es gibt immer wieder neue User und daher auch immer wieder mal Wiederholungen.
    Das wird sich nicht so schnell
    åndern.Zum Glück sind auch noch einige der Ålteren User (Hat nichts mit Alter sondern Zeit zu tun) da mit denen man sich noch austauschen kann.


    Yepp, so isses. Warum 'beli' in diesem Froum keine Beiträge mehr schreibt hat den gleichen Hintergrund.


    LG
    Peter

    Es reicht ein Hut aus Fomfom als Statussymbol. Wenn der Blitz einschlägt brennt nur der Kopf.

  • Liebe Schwammerlgemeinde,

    ich habe gesehen, dass es falsch war, meine Freude (und auch die meiner Stieftochter und dessen Freund) hier zu teilen.
    Ja es ist auch rechtlich gesehen nicht richtig gewesen mehr als 2kg Pilze aus dem Wald zu entnehmen.
    Ja ich habe auch das Salzburger Landesgesetz zitiert, hier der richtige Link für Niederösterreich
    https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000814

    Es ist einfach schade wenn man sich wegen einem solchen „Vergehen“ dann so in die Wolle bekommen muss.
    Wir konnten mit unserem „Fehlverhalten“ einige alleinstehende Menschen und 2 Großfamilien eine Freude bereiten. Mein Sohn hatte wieder einmal die Möglichkeit etwas Gutes zu tun und dafür DANK zu bekommen.
    Ich gehe jetzt in die Küche und mache eine Portion Eierschwammerl mit Ei und bringe diese einem sehr kranken Freund ins Krankenhaus.

    So nun genug von meiner Seite zu dem Thema – wünsche Euch allen noch einen schönen Sonntag und viel Spaß beim sammeln.

    PS: sollte jemand gerne in der Schweiz Pilze sammeln hier noch die gesetzlichen Grundlagen dazu.
    http://www.vapko.ch/phocadownl…mungen_in_der_schweiz.pdf


  • Hallo Joachim,
    mich haben deine Bilder sehr erfreut, denn im Vollen zu schwelgen, ist immer noch ein Geschenk. Auch ich hätte bei der gelben Pracht sicherlich nicht widerstehen können/wollen und hätte fleißig zugegriffen. Ich bin hier ebenfalls neu, glaube aber, es wurde in dem Statement über das Ausplündern eine die Sorge um den Wald zum Ausdruck gebracht und weniger der Law&Order-Zeigefinger.... Hoffe ich wenigstens. Um den Wald sorgen, ist sicher kein Nachteil :)) Ein entspanntes Schwammerlessen und -genießen wünsch ich dir und den Beschenkten, werde mich demnächst auch auf die Piste werfen und nach der gelben Pracht Ausschau halten...
    herzlich Romi


  • Hallo Peter
    Leider ist es so. Es werden in den Foren immer weniger Nutzer. Wer hat dann noch Lust zu schreiben, wenn er gleich "angeblafft" wird?
    In Österreich und im Forum gibt es "Forstschutzorgane"? :huh: :D Was ist das für ein Organ? :)


    Für alle die mal einen Pfifferling zu viel haben: ohne alles anbraten und einfrieren, dann hat man in der Not .......... :hungry:

  • Hallo alle zusammen!


    Erst einmal Glückwunsch zu dem MEGA-Fund, wer wünscht sich das nicht. Trotzdem sehe ich es zwiespältig. Einerseits, wie schon gesagt wurde, es werfe der den ersten Stein, der noch nie mehr als 2 kg im Körbchen hatte ... andererseits macht es einen Unterschied, ob man mal einen Kilo mehr mitnimmt oder eben 18 kg raus trägt. Rein gesetzlich betrachtet geht man halt persönlich ein Risiko ein ... ich denke aber, dieses wird jeder für sich selbst abwägen können.


    Ich war an den letzten beiden Wochenenden auch erfolgreich. Beim ersten Mal waren wir zu zweit und haben knapp 4.200g (hauptsächlich Eierschwammerl, ein paar Täublinge und Hexenröhrlinge) mitgenommen. Also alles im Rahmen würd ich meinen. Beim zweiten Mal war ich alleine unterwegs, da waren es knapp 2.900g (also auch zu viel - aber wer hat denn schon eine Waage mit im Wald). Ich muss dazu sagen, bei mir werden die Schwammerl schon im Wald nahezu küchenfertig geputzt. Rein zeitlich gehen sich da bei mir soooo viele Kilos gar nicht aus und ich mag ehrlich gesagt auch gar nicht so viel tragen. Die 2900g am Samstag haben mir gereicht und ich war auch sehr gemütlich mit Pausen unterwegs (insgesamt 9h), einfach weil ich es genieße, im Wald zu sein. Klar, ich verteile auch was davon, das macht eh jeder.


    Insgesamt bin ich persönlich eher für eine Gesetzeslockerung für Einheimische und dafür für eine Verschärfung und härtere Strafen für Ausländer (vor allem für die, die gefühlt LKW-Ladungen voll Steinpilze aus dem Wald tragen). Geht aber nicht, weil sonst wird ja gleich wieder die Nazi-Keule geschwungen. Schade eigentlich, dass ein Einheimischer in einem wirklich guten Jahr (und das haben wir heuer offenkundig) nicht auch einmal die doppelte Menge mitnehmen darf (eben zum Einfrieren und dergleichen). Schließlich bewegt man sich in der frischen Natur (tut also etwas für die Gesundheit) und ist stundenlang mit Sammeln beschäftigt (ist ja nicht so, als würde man sich bei uns mit Eierschwammerln eine goldene Nase verdienen können).


    Insgesamt freu ich mich für andere über solche Funde. Zumal mir letzte Woche 6 weitere Schwammerlsucher im selben Gebiet unter gekommen sind und wir hatten ALLE volle Körbe. Es ist also in Jahren wie diesen wirklich genug für alle da. Und FINGER-ZEIGER mag sowieso keiner.


    Von daher, genießt es und lasst es euch schmecken. Dummschwätzer einfach ignorieren. Einzig eine mögliche Strafe solltet ihr halt für euch selbst immer einkalkulieren. Erwischt werden kann man immer. Vor allem in gängigen Sammelgebieten. Da gibt es sogar Polizeikontrollen auf der Straße.


    In diesem Sinne "Gut Pilz!" oder "Antonius behüt!" oder wie auch immer man sagt. :)


    Liebe Grüße

  • Hallo Vera.
    Danke. Das hast du gut gesagt. Wollte mich nicht schon wieder Einmischen, hab ich ja schon oft genug getan.Aber Ergänzend mőcht ich sagen:Einige von uns bemühen sich sehr neue User zu gewinnen und es ist schade
    das es einzelne es immer wieder schaffen alles zunichte
    zu machen.Leider kann ich das nicht so gut wie du ausdrücken. Liebe Grűße Eva.

  • Liebe Fories,


    das Eine ist das von unseren Vorfahren geerbte Verhalten, wir können einfach den Hals Korb nicht voll genug kriegen, dass Andere sind Gesetzte.


    Wenn mir der Wald gehört, darf ich Eierschwammerl tonnenweise rausschleppen. Es geht ausschließlich um Nutzungsrechte, der Naturschutzgedanke spielt bei den Eierschwammerln keine Rolle,


    [color=rgba(0, 0, 0, 0)]Forstgesetz 1975 (ForstG)
    Nach dem ForstG (§ 174 Abs. 3 lit. b Z 2 und lit. d) begeht eine Verwaltungsübertretung, wer:
    [/color]

    • sich unbefugt Pilze in einer Menge von mehr als 2 kg pro Tag aneignet;


    • Pilz- und Beerensammelveranstaltungen durchführt oder daran teilnimmt;


    • sich unbefugt Früchten oder Samen der im Anhang des ForstG angeführten Holzgewächse zu Erwerbszwecken aneignet.



    [color=rgba(0, 0, 0, 0)]Als „unbefugt“ gelten nach § 174 Abs. 5 insbesondere jene Personen, die nicht Waldeigentümer, Fruchtnießer oder Nutzungsberechtigter sind und auch nicht im Auftrag oder mit Wissen dieser Personen handeln.

    Diese Verbote sind von der Forstbehörde und Forstschutzorganen (Hilfsorgane der Forstbehörde) zu kontrollieren, entgegen dem Verbot gesammelte Pilze oder Waldfrüchte können beschlagnahmt werden. Zudem kann diese Kontrolle auch von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) wahrgenommen werden.
    [/color]



    Uwe, Forstschutzorgane gibt es also tatsächlich, ;)


    Bei uns kontrolliert die Bergwacht, auch an der Grenze zu Italien; unsere südlichen Nachbarn sind scharf auf Steinpilze, da langen die Uniformierten bei den Strafen ordentlich in den Schmalztopf. Isse ein natürlicher Kreislauf, die lieben Spaghettidreher reisen mittlerweile mit Wohnmobilen an und trocknen die Pilze vor der der Heimfahrt, :D



    Joachim hat auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen, dass ist o.k. Beschimpft hat er niemanden, also kann das Forenleben hier für alle unbeschwert weiter gehen, ;)


    LG
    Peter

    Es reicht ein Hut aus Fomfom als Statussymbol. Wenn der Blitz einschlägt brennt nur der Kopf.

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