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letzter Beitrag von Schwammerlfreundin ()

Schwammerlsucher vs. Waldbesitzer im TV

  • Gestern wurde im ORF-Fernsehen ein Beitrag gesendet über Konflikte zwischen Pilzsuchern und Waldbesitzer, der eher schwammig (man beachtet die Doppeldeutigkeit) formuliert war und meiner Meinung nach mehr zur Unsicherheit führt, weil dabei auch definitive Falschmeldungen verbreitet wurden.


    Also: Die behutsame Entnahme von Pilzen in erlaubten Menge (wobei diese auf die anwesenden Personen aufgeteilt werden kann) ist grundsätzlich erlaubt. Es ist auch nicht nötig, die Pilze abzuschneiden (wie im Filmbeitrag fälschlich angegeben wurde), sie können (und sollen, damit spezifische Kennzeichen am Stielende erkennt werden können) vorsichtig (ohne den Waldboden zu schädigen) herausgedreht werden.


    ABER: Der Waldeigentümer kann auf seinem Besitz ein Verbot aussprechen und auch entsprechende Tafeln aufstellen die das Sammeln von Pilzen (und ev. auch Beeren) verbieten. Allerdings muss daraus das Gebiet, für das dieses Verbot gilt, genau zu erkennen sein, entweder durch einen Zaun oder durch mehrere Tafeln, die da keinen ZWEIFEL aufkommen lassen. Wenn man von einer anderen Seite kommt, wo die Tafel nicht zu sehen ist, hat der Waldbesitzer Pech gehabt, denn dann gilt das Verbot erst ab dem Zeitpunkt, wo es erkannt werden kann. Er kann aber meines Wissens (da bin ich mir aber nicht sicher und würde mich um eine Klarstellung eines Rechtsexperten freuen) auch vor ORT ein Verbot aussprechen. Dazu muss er aber nachweisen, dass er dazu auch berechtigt ist, also tatsächlich der Eigentümer DAS Waldstückes.


    Die (friedliche und gesetzeskonforme) Koexistenz zwischen Pilzsucher und Waldbesitzer ist möglich, wenn beide Seiten Rücksicht nehmen und sich an die geltenden Regeln halten.


    Klar ist, dass auch alle anderen rechtlichen Einschränkungen zu beachten sind, zum Beispiel ein Fahrverbot bei Zufahrtswege (dann kann man diese ab zu Fuß benutzen wenn das nicht auch ausdrücklich untersagt wird) oder von der Landesregierung bzw. BH verfügte temporäre und mengenmäßige Beschränkungen beim Sammeln der Pilze. Sammelverbot an bestimmten Tagen (z. Balle ungeraden Tage), Verbot über eine bestimmte Zeitspanne. Das kann von der Behörde über ein ganzes Bundesland verhängt werden oder auch für reinen klar umgrenztem Raum.


    Unzulässig ist es, über bestimmte Gruppen (z.B. Ausländer) Verbote zu verhängen, z.B. durch Tafeln mit der Aufschrift "Pilze nur für Inländer" oder "Das Pilzesammeln ist für Ausländer und Asylanten verboten". Aber man kann sehr wohl organisierte "RAUBFAHRTEN"; z.B. mit Bussen von italienischen Großstädten her, dadurch verhindern, dass kommerzielle Sammeln grundsätzlich verboten wird. Eine private Reisegruppe, die mit einem Bus in einem Waldgebiet Pause macht und einige Teilnehmer "bedienen sich" für den Hausgebrauch, DAS ist möglich, wenn bestehenden Regelungen (temporäre, lokale und mengenmäßige Beschränkungen) eingehalten werden.


    Zweckmäßig wäre es, die unterschiedlichen Sammel-Beschränkungen einzelner Bundesländer und des angrenzenden Auslandes (z.B. Italien, Schweiz, Deutschland, Tschechien und Slowenien) im Forum einmal gesondert anzuführen und damit bekannt zu machen und rechtliche Unsicherheit zu verhindern.

  • Hallo ins Forum!


    Leider habe ich den besagten Beitrag NICHT gesehen. Schade, hätte mich sehr interessiert ... wahrscheinlich hätte ich mich aber wieder einmal nur über die schlechte Recherchearbeit des ORF geärgert, so wie ich das hier lese.


    Was die gesammelten Infos angeht ... das fände ich auch klasse. Interessant wäre eine Aufstellung zu den einzelnen Bundesländern mit den erlaubten Zeiten und Einschränkungen (z.B. nur zu bestimmten Uhrzeiten, an bestimmten Tagen nicht etc.) sowie mit den rechtlichen Grundlagen zu Mengen, Sammelverboten, Beschilderungen (sind diese legitim oder nicht), Betretungsverboten des Waldes (was ja lt. meiner Info nur zeitlich begrenzt und mit Begründung geschehen darf, da der Wald Naherholungsgebiet ist - das weiß aber nicht jeder) Infos zum Sammeln von Pilzen in Schutz- und Schongebieten etc. Selbiges wäre schön für die unmittelbaren Nachbarländer. Schön wäre es auch, das in verständlichem Deutsch, kurz, bündig und übersichtlich darzustellen. Die Gesetzestexte sind ja manchmal ganz schön konfus und zum teil auch schwer zu finden. Ein Pilzbuch mit diesen ergänzenden Informationen wäre ja echt klasse. Klar... Gesetze können sich ändern, aber wenn zusätzlich zu den Infos auch angeführt wird, wo die dazugehörigen Gesetze zu finden sind, kann man ja auch eigenverantwortlich leichter recherchieren, ob es Änderungen gab.


    Tut sich irgendjemand so eine Arbeit an? Gerne unterstütze ich dabei.


    Liebe Grüße


  • Hallo Joachim!


    Danke dir für den Link. Ich habe dem ORF gerade ein langes E-Mail geschrieben, dass ich es bedauerlich finde, dass derart parteiisch und unsachlich berichtet wird, habe die Falschaussage der interviewten Dame richtig gestellt und darum gebeten, dass man stattdessen viele eher sachliche Berichte bringen sollte, die tatsächlich einen Mehrwert für die Gesellschaft hätten und Unwissende über Recht und Unrecht und richtig und falsch aufklären würden.


    Ich glaube zwar nicht, dass es etwas bringt, aber vielleicht erhalten sie ja noch einige Zuschriften und überlegen sich das nächste Mal, ob sie nicht doch einen ordentlichen Bericht bringen statt so eines Blödsinns, der nur alle Schwammerlsucher verteufelt (selbst jene, die eigentlich alles richtig machen).


    Liebe Grüße

  • Hallo Vera
    Ich finde es auch nicht richtig wenn man Halbwahrheiten berichtet. Gerade ein Sender sollte sich Ihrer Aufgabe besinnen objektiv zu berichten. Geht nicht immer ist schon klar. Aber bei solch einer Sache sollte der AZUBI auch lernen wie man einen Sachverhalt recherchiert damit es zu einem Beitrag werden kann.
    Es gibt auch ein FB Seite von Salzburg heute. Ich würde es auch dort reinstellen. Nur so als Idee.

    LG
    Joachim



    https://www.facebook.com/searc…?q=orf%20salzburg%20heute


    Man muss und darf dabei keine Hetze betreiben wenn es sachlich ist ist es durchaus OK. Vielleicht gibt es auch einen Rechtsanwalt unter uns welcher gerne Pilze sucht der eine Meinung dazu hat. Ja ich gehe auch ohne Waage in den Wald habe aber RIS auf meinem Handy.

  • Servas Joachim & Alle,


    das RIS (Rechtssinformationssystem des Bundes) rufe ich im Wald mit Sicherheit nicht auf, obwohl meine 'Schwarze Beere' immer mit dabei ist. Sollte ich eine Brezn im steilen Gelände reißen oder die Canon den Geist aufgeben macht es Sinn. Allerdings stelle ich es auf lautlos, dann nervt's nicht.


    Ins RIS habe ich es ohne mein Zutun geschafft, es ging vor X-Jahren um einen Lehrling. Wem extrem fad ist kann sich den Entscheidungstext durchlesen. Wer es bis zu einem gewissen Peter K. durchhält ist zäh wie Leder. Wer den Inhalt sachlich nachvollziehen kann hat Jus studiert oder sollte damit beginnen, ;)


    AZUBI = Auszubildende/-r, in der Kurzform sind auch die Mädchen erfasst.
    LEHRLING = dasselbe, die österreichische Variante. Ist die ältere Form, da geht nixt gendern.


    Rösselsprung ins nächste Feld, zum ORF. Ein typischer Zweiminuten-Beitrag, pilzkundlich recherchiert wurde nicht. Wozu auch, die Waldbesitzerin hat Dampf abgelassen, berechtigt. Zugeparkte Forststrassen und ein leergeräumter Waldbesitz ist die Botschaft. Bei mir ist sie angekommen, die Frau hat recht. Übrigens, die Schwammerlsuchende hat fesche Schuhe, oder?


    Coole Idee, die geltenden Pilzverordnungen bzw. Regeln der Nachbarstaaten verständlich lesbar hier einzustellen zu wollen,


    LG
    Peter

    Es reicht ein Hut aus Fomfom als Statussymbol. Wenn der Blitz einschlägt brennt nur der Kopf.

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  • Lieber Peter!


    Die Nachricht über die wirklich ignoranten Schwammerlsucher ist auch bei mir angekommen. Auch die Grundbesitzer wollen die Früchte des Waldes nutzen, so wie es ihnen zusteht und Forststraßen sind nicht zum Parken da. Alles schön und gut ... dennoch werden Halbwahrheiten verbreitet und so auch brave und richtig handelnde Schwammerlsucher mit den ignoranten über einen Kamm geschoren. Schade! Zumindest eine objektive Berichterstattung vom ORF hätte man sich gewünscht. Richtige Aufklärung wäre halt besser gewesen und fruchtet bestimmt auch mehr.


    Liebe Grüße

  • Liebe Vera,


    die Berichterstattung, ob im ORF oder in anderen Medien folgt anscheinend einer einfachen Regel, 'bad news are good news'. In diesem Fall war sie einseitig und für mich trotzdem noch im objektivem Bereich. Die gute Frau zeigte ja Verständnis dafür, dass die Städter wieder zur Natur zurückkehren und sich zB selber einen Hollundersaft/-sirup ansetzen. Schwarzbeeren, Preiselbeeren und Pilze für den Eigengebrauch zu sammeln sind nicht das Problem. Wenn für die Eigentümer des Waldes nichts mehr übrig bleibt wird's nervend.
    Bei einer unserer Steirisch-kärntnerischen Exkursionen haben, wenn ich mich richtig erinnere, über 80 Pilzler teilgenommen. Danach waren die für Kartierungszwecke begangenen Waldabschnitte leergefegt und abgestaubt. Die heurige Exkursion läuft unter anderen Vorzeichen ab ----> einer begrenzten Teilnehmerzahl wird der Ort bekanntgegeben.



    @ Servus Harald,


    48 §en stark ist das hessische BWaldG, keiner bezieht sich direkt auf das Sammeln von Pilzen. Habt ihr so was ähnliches wie eine Pilzordnung? In Österreich ist es Sache der Länder, Kärnten hat eine. Die Liste der geschützten Pilze ist fast nicht endend wollend, gut gemeint aber wirkungslos. Ein Harvester fährt da einfach drüber,


    LG
    Peter

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  • Lieber Peter!


    Ja, an diese Exkursion erinnere mich, die Teilnehmer haben sich gut auf die umliegenden Gebiete aufgeteilt meines Wissens (einige sind ja sogar mit den Autos woanders hingefahren). Aber es stimmt, die Teilnehmerzahl war massiv. Zu finden gibt es da dann wahrscheinlich wirklich nicht mehr viel. Ich muss aber auch sagen, so viele Teilnehmer wie bei dieser einen, hab ich sonst noch nirgends gesehen. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl finde ich daher sehr gut.


    Liebe Grüße
    Vera


  • @ Servus Harald,


    48 §en stark ist das hessische BWaldG, keiner bezieht sich direkt auf das Sammeln von Pilzen. Habt ihr so was ähnliches wie eine Pilzordnung? In Österreich ist es Sache der Länder, Kärnten hat eine. Die Liste der geschützten Pilze ist fast nicht endend wollend, gut gemeint aber wirkungslos. Ein Harvester fährt da einfach drüber,


    Eine Pilzverordnung gibt es explizit in Deutschland nicht, es greift, bzw. es sollte greifen die Bundesartenschutzverordnung.
    Davon abgesehen, dass die mal auf neueren Stand gebracht werden sollte, ist mein Eindruck, dass das niemanden interessiert.
    In meinem großräumigen Umfeld (Mittelhessen) ist das aber eigntlich auch ohne großen Belang, weil es hier übermäßiges Sammeln und Pilztourismus nicht gibt.


    Beste Grüße
    Harald

    Pilzberatung gibt es nur vor Ort beim Pilzberater. Keine Beratung per Internet oder Telefon! Bilderbestimmung ist keine Essfreigabe!

  • Eine Pilzverordnung gibt es explizit in Deutschland nicht, es greift, bzw. es sollte greifen die Bundesartenschutzverordnung.
    Davon abgesehen, dass die mal auf neueren Stand gebracht werden sollte, ist mein Eindruck, dass das niemanden interessiert.
    In meinem großräumigen Umfeld (Mittelhessen) ist das aber eigntlich auch ohne großen Belang, weil es hier übermäßiges Sammeln und Pilztourismus nicht gibt.


    Beste Grüße
    Harald


    Hallo Harald, hallo Peter,


    im Walschutzgesetz Baden-Württemberg gibt es 91§§ + 4 Seiten Anhang zu §30aAbs. 2 (Definition der Biotopschutzwaldarten).


    Die Vorschriften für den Waldbesucher sind im Teil 4 Betreten des Waldes (§37 -§41) geregelt:


    §37 Betreten des Waldes


    §38 Sperren von Wald


    §39 (aufgehoben)


    §40 Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen.


    ---> Waldfrüchte und Pflanzen sind in §4 Begriffsbestimmungen definiert.


    §41 Waldgefährdung durch Feuer


    Evtl. ist noch der Neunte Teil Ordnungswidrigkeiten interessant:


    §83 Allgemeine Ordnungswidrigkeiten


    §84 Ordnungswidrigkeiten der Waldbesitzer


    §85zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten


    §86 Verwarnung

    §87 Einziehung


    - Da bleiben keine Wünsche offen. Zusätzlich sind natürlich auch noch Jagdgesetze, Naturschutzgesetze und Artenschutzverordnung (Pflanzen, Tiere, Pilze) zu beachten. Rote Listen sind reine Makulatur und Verstöße dagegen werden nicht geahndet!!!


    Ein Beispiel aus dem Jagdgesetz: Die Aneignung von Teilen eines "jagdbaren Wildes" wird als Wilderei geahndet.


    Damit ihr nicht das gesamte "Waldgesetz BW" (---> http://www.landesrecht-bw.de/j…od.psml&max=true&aiz=true ) lesen müsst, habe ich als Anlage einen Auszug (§4 und VIERTER TEIL) zusammengetragen.


    Grüße Gerd




    Grüße Gerd

  • 'n Abend,


    @ Servus Harald & Alle,


    in der Bundesartenschutzverordnung Deutschland sind diese gelistet,


    Fungi Pilze Albatrellus spp. 7) 8) Schaf-Porling, Semmel-Porlinge + - alle heimischen Arten Amanita caesarea (Scop. ex Fr.) Pers. ex Schw. 7) 8) Kaiserling + Boletus aereus Bull. ex Fr. 7) 8) Weißer Bronze-Röhrling + Boletus appendiculatus Schff. ex Fr. 7) 8) Gelber Bronze-Röhrling + Boletus edulis Bull. ex Fr. 7) 8) Steinpilz + Boletus fechtneri Vel. 7) 8) Sommer-Röhrling + Boletus regius Krbh. 7) 8) Echter Königs-Röhrling + Boletus speciosus Frost 7) 8) Blauender Königs-Röhrling + Cantharellus spp. 7) 8) Pfifferlinge + - alle heimischen Arten Gomphus clavatus (Pers. ex Fr.) S. F. Gray 7) 8) Schweinsohr + Gyrodon lividus (Bull. ex Fr.) Sacc. 7) 8) Erlen-Grübling + Hygrocybe spp. 7) 8) Saftlinge + - alle heimischen Arten Hygrophorus marzuolus (Fr.) Bres. 7) 8) März-Schneckling + Lactarius volemus Fr. 7) 8) Brätling + Leccinum spp. 7) 8) Birkenpilze und Rotkappen + - alle heimischen Arten Morchella spp. 7) 8) Morcheln + - alle heimischen Arten Tricholoma flavovirens (Pers. ex Fr.) Lund & Nannf. 7) 8) Grünling + Tuber spp. 7) 8) Trüffel + - alle heimischen Arten





    @ Servas GERD,


    über das Waldgesetz für Baden-Württemberg, immerhin 91§en, werden Pilze nicht explizit geschützt, es wirkt die obige Verordnung.


    Um die Idee, welche Gesetzte bzgl. Aufsammeln von Pilzen in welchem Land gelten nicht einschlafen zu lassen, sollte Jürgen einen eigenen Thread daraus machen.


    LG
    Peter

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    Einmal editiert, zuletzt von Habicht (†) ()


  • Hallo Peter,


    richtig: Im Waldgesetz werden Pilze nicht geschützt, aber das Absammeln erlaubt!!!


    Deshalb habe ich ja noch darauf hingewiesen":


    Zitat: "Zusätzlich sind natürlich auch noch Jagdgesetze, Naturschutzgesetze und Artenschutzverordnung (Pflanzen, Tiere, Pilze) zu beachten. Rote Listen sind reine Makulatur und Verstöße dagegen werden nicht geahndet!!!"


    Grüße Gerd


    PS.: Ich greife einmal in meinen Folienfundus (Anlage) in dem ich "Naturschutz, Artenschutzverordnung, Rote Listen" gegenübergestellt und bewertet habe!!!

  • Lieber Peter!


    Ja, an diese Exkursion erinnere mich, die Teilnehmer haben sich gut auf die umliegenden Gebiete aufgeteilt meines Wissens (einige sind ja sogar mit den Autos woanders hingefahren). Aber es stimmt, die Teilnehmerzahl war massiv. Zu finden gibt es da dann wahrscheinlich wirklich nicht mehr viel. Ich muss aber auch sagen, so viele Teilnehmer wie bei dieser einen, hab ich sonst noch nirgends gesehen. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl finde ich daher sehr gut.


    Liebe Grüße
    Vera


    Hallo Vera, hallo Peter,


    80 Teilnehmer bei einer Pilzexkursion ist m.E. eine Katastrophe. :@


    Insofern finde ich es gut, wenn die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist.


    --------------------------------------------------------------


    Ihr wisst, dass ich sehr eigensinnig sein kann, wenn es um Pilze geht. So auch bei meinen kostenlosen Führungen, die ich "Pilzkundliche Führung" nenne:


    - Ich begrenze die Teilnehmer auf 15 (max. 20). Denn nur so ist es möglich meine Zielsetzung zu bewältigen.


    ---> Bevor es los geht verkündige ich meine Zielsetzung und Regeln:


    (a) Mein Ziel ist Formenvielfalt, Standortansprüche, Nutzen der Pilze im Ökosystem Wald, Ernährung der Pilze, Gefährdung der Pilze, wichtige Erkennungsmerkmale, Doppelgänger zu vermitteln.


    (b) Ich betone, dass jeder der mich ärgern will, mich zuerst nach "essbar!?" fragen sollte und weise darauf hin, dass niemand bei einer Schmetterlings-, Vogel- oder Insektenführung auf die Idee käme das zu fragen.
    ---> Hier bin ich konsequent: Nach der 3. Verwarnung gibt eine Rote Karte!!!


    (c) Ich mache klar, dass ich natürlich auch den Namen und den Speisewert der Funde ansprechen werde.


    (d) Wichtig ist mir, dass Erstfunde am Standort besprochen werden. Denn nur da kann ich erklären, warum diese Art hier und nicht an einer anderen Stelle wächst.


    (e) Wichtig ist mir auch, dass jeder Teilnehmer am Fruchtkörper schnuppern und detailliert die von mir genannte Merkmalskombination nachvollziehen kann


    (d) Zum Schluss wird das Sammelgut kontrolliert


    Grüße Gerd


    PS.: Zitat aus D. Arora (1986): Mushroom Demistified, 959 pages; Ten Speed Press, Berkeley:


    “It is certainly not necessary to eat mushrooms in order to enjoy them. People who choose to eat mushrooms do so at their own risk.”


    ---> Es ist sicherlich nicht notwendig Pilze zu essen um sich an ihnen zu erfreuen. Menschen, die Pilze essen, tun dies auf eigenes Risiko:

    Ich mache nur Bestimmungsvorschläge ohne Freigabe für Speisezwecke!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Gerd (†) ()


  • Lieber Gerd!


    Sehe ich ähnlich, 80+ Teilnehmer war definitiv zu viel. Allerdings wie gesagt, es hat sich alles doch ganz gut in der Umgebung verteilt. Es ging hier vorrangig um die Kartierung und nicht um eine Lehrwanderung. Die Funde wurden am Ende auf großen Tischen aufgelegt und auf Papptellern beschrieben und farblich nach Ihrem Speisewert oder Ihrer Giftigkeit markiert. Jeder der Fragen hatte, durfte diese Stellen, alle wurden beantwortet. Selbstverständlich fehlt so der Bezug zum Fundort, aber ich denke, ein Lerneffekt kann auch so erzielt werden. Die Grundidee, also die Erfassung in einer Datenbank, wurde so aber hervorragend umgesetzt. Es gab die Weisung, von allen Pilzen 1-2 Exemplare zu sammeln und mit zu bringen. So wurden sogar sehr seltene Arten gesammelt und in die Datenbank mit aufgenommen (mehr Augen sehen nun mal mehr). So wurde auch der Krokodilritterling od. Matsutake - Tricholoma matsutake gefunden. Diese Art wurde in Österreich erst einige wenige Male nachweislich gefunden. Für die Wissenschaft daher eine kleine Sensation würde ich behaupten und für mich als damaligen Komplett-Anfänger (ich wusste gerade einmal, was Pfifferlinge, Steinpilze, Maronenröhrlinge und Täublinge sind) eine wirklich spannende und interessante Erfahrung.


    Hat eben alles seine Vor- und Nachteile. Ab einer gewissen Größe überwiegen aber bestimmt die Nachteile. Ich bevorzuge auch Exkursionen, deren Teilnehmerzahl beschränkt ist.


    Liebe Grüße

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