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letzter Beitrag von juergenhold ()

Bericht in der "Kleine Zeitung" am 23.07.2011

    • Offizieller Beitrag

    Selbst unsere regionale Tageszeitung widmet sich in einer Doppelseite der Trockenheit und dem Ausbleiben von Pilzen.
    Zwei "unserer" Pilzexperten (Aron und Kahr) kommen auch zu Wort!


    Hier der Hauptartikel als Zitat:



    Die linke Kolumne:


    Zitat

    Das Sammeln von Pilzen ist grundsätzlich über das Österreichische Forstgesetz 1975 geregelt, in einigen Bundesländern mit weitergehenden einschränkenden Regelungen über diverse landesgesetzliche Bestimmungen.


    In der Steiermark ist dem Forstgesetz entsprechend das Sammeln von bis zu zwei Kilo Pilzen pro Person und Tag zulässig, solange der Grundeigentümer nicht von seinem Ausschließungsrecht Gebrauch macht: Jeder Waldbesitzer kann demnach entscheiden, auf seinem Grund das Pilzsammeln überhaupt zu verbieten, oder verfügen, dass das Pilzsammeln an eine besondere Erlaubnis gebunden wird. Für diese Erlaubnis kann der Waldbesitzer auch Geld verlangen.


    Liegt eine derartige Willensäußerung des Waldbesitzers vor, entweder durch Aufstellen von Hinweistafeln oder durch persönliche Verständigung, und wird diese Anordnung nicht befolgt, dann droht sogar eine Besitz-störungsklage. Außerdem kann jeder Pilzsammler von beeideten Forstaufsichtsorganen – meist sind das die Mitarbeiter des Waldbesitzers – angehalten und hinsichtlich der Tagesmenge oder etwaiger Erlaubnisscheine kontrolliert werden. Ein Forstaufsichtsorgan ist auch berechtigt, bei Verstößen die bisher gesammelten Pilze abzunehmen. Wenn die Identität des Schwammerlsuchers nicht feststellbar ist, könnte dieser theoretisch durch ein Forstaufsichtsorgan auch vorläufig festgenommen werden, fasst Michael Luidold von der Landes- Fachabteilung 10 C Forstwesen zusammen.



    Jetzt wisst ihr, wie es uns geht ...


    LG Jürgen

    "Sorgfältig muß man wahrnehmen, daß nicht giftige P. unter die zu genießenden kommen, indem sonst der Genuß für die Gesundheit höchst nachtheilige Folgen haben, ja selbst den Tod bringen kann.", Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 137-138

    Einmal editiert, zuletzt von juergenhold ()

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