Gestern wurde im ORF-Fernsehen ein Beitrag gesendet über Konflikte zwischen Pilzsuchern und Waldbesitzer, der eher schwammig (man beachtet die Doppeldeutigkeit) formuliert war und meiner Meinung nach mehr zur Unsicherheit führt, weil dabei auch definitive Falschmeldungen verbreitet wurden.
Also: Die behutsame Entnahme von Pilzen in erlaubten Menge (wobei diese auf die anwesenden Personen aufgeteilt werden kann) ist grundsätzlich erlaubt. Es ist auch nicht nötig, die Pilze abzuschneiden (wie im Filmbeitrag fälschlich angegeben wurde), sie können (und sollen, damit spezifische Kennzeichen am Stielende erkennt werden können) vorsichtig (ohne den Waldboden zu schädigen) herausgedreht werden.
ABER: Der Waldeigentümer kann auf seinem Besitz ein Verbot aussprechen und auch entsprechende Tafeln aufstellen die das Sammeln von Pilzen (und ev. auch Beeren) verbieten. Allerdings muss daraus das Gebiet, für das dieses Verbot gilt, genau zu erkennen sein, entweder durch einen Zaun oder durch mehrere Tafeln, die da keinen ZWEIFEL aufkommen lassen. Wenn man von einer anderen Seite kommt, wo die Tafel nicht zu sehen ist, hat der Waldbesitzer Pech gehabt, denn dann gilt das Verbot erst ab dem Zeitpunkt, wo es erkannt werden kann. Er kann aber meines Wissens (da bin ich mir aber nicht sicher und würde mich um eine Klarstellung eines Rechtsexperten freuen) auch vor ORT ein Verbot aussprechen. Dazu muss er aber nachweisen, dass er dazu auch berechtigt ist, also tatsächlich der Eigentümer DAS Waldstückes.
Die (friedliche und gesetzeskonforme) Koexistenz zwischen Pilzsucher und Waldbesitzer ist möglich, wenn beide Seiten Rücksicht nehmen und sich an die geltenden Regeln halten.
Klar ist, dass auch alle anderen rechtlichen Einschränkungen zu beachten sind, zum Beispiel ein Fahrverbot bei Zufahrtswege (dann kann man diese ab zu Fuß benutzen wenn das nicht auch ausdrücklich untersagt wird) oder von der Landesregierung bzw. BH verfügte temporäre und mengenmäßige Beschränkungen beim Sammeln der Pilze. Sammelverbot an bestimmten Tagen (z. Balle ungeraden Tage), Verbot über eine bestimmte Zeitspanne. Das kann von der Behörde über ein ganzes Bundesland verhängt werden oder auch für reinen klar umgrenztem Raum.
Unzulässig ist es, über bestimmte Gruppen (z.B. Ausländer) Verbote zu verhängen, z.B. durch Tafeln mit der Aufschrift "Pilze nur für Inländer" oder "Das Pilzesammeln ist für Ausländer und Asylanten verboten". Aber man kann sehr wohl organisierte "RAUBFAHRTEN"; z.B. mit Bussen von italienischen Großstädten her, dadurch verhindern, dass kommerzielle Sammeln grundsätzlich verboten wird. Eine private Reisegruppe, die mit einem Bus in einem Waldgebiet Pause macht und einige Teilnehmer "bedienen sich" für den Hausgebrauch, DAS ist möglich, wenn bestehenden Regelungen (temporäre, lokale und mengenmäßige Beschränkungen) eingehalten werden.
Zweckmäßig wäre es, die unterschiedlichen Sammel-Beschränkungen einzelner Bundesländer und des angrenzenden Auslandes (z.B. Italien, Schweiz, Deutschland, Tschechien und Slowenien) im Forum einmal gesondert anzuführen und damit bekannt zu machen und rechtliche Unsicherheit zu verhindern.