Hallo, Besucher der Thread wurde 2007 aufgerufen und enthält 4 Antworten

letzter Beitrag von juergenhold ()

Pilze für Restaurant

  • Guten Tag,

    Ich hab ein Restaurant in Wels.

    Ag***Wine

    4***ls

    St***7

    Ich bin auf der Suche nach Pilzsammlern die Ihre eingesammelten Pilze an Restaurants weiterverkaufen.

    Interessiert sind wir an Steinpilzen,eierschwammerl und Spitzmorchel.

    Letztes Jahr kauften wir die Pilze noch beim Metro war aber leider sehr schlechte Qualität.

    Bei Interesse bitte über WhatsApp melden .meine Telefonnummer :

    06***85

    Mit freundlichen Grüßen

    Ivan

  • Servus Ivan,

    ich bin ein leidenschaftlicher Pilzsammler und habe eine Menge Trockenpilze wie Steinpilze und Morcheln-

    Wohne in Gmunden, habe mich aber bisher mit einem Verkauf nicht beschäftigt.

    Wie kannst du dir das eventuell vorstellen?

    LG:Johann

  • Hallo Johann,


    Ich würde erst nach dem Lockdown, sprich wenn die Gastro wieder öffnen darf, Pilze kaufen.

    Ich bräuchte Trocken Steinpilze & frische Steinpilze,Eierschwammerl und Spitzmorchel bzw. was würdest du preislich verlangen?

    Trockene Steinpilze würde ich schon jetzt zur Probe kaufen.

    Am besten wäre es wenn wir unsere Nummern austauschen .


    Lg Ivan

  • Hallo Ivan,


    Ich habe mir ehrlich darüber keine Gedanken gemacht.

    Ich wohne in Gmunden und da ist eine Lieferung bei frischen Pilzen ohnehin ein Problem. Meine Lieblingsbeschäftigung ist das Schwammersuchen und finden .

    Bin zufällig auf deine Seite gestoßen und habe mir gedacht da melde ich mich mal.

    Meine " Jagdsaison " beginnt im April mit der Suche nach den geliebten Morcheln, übrigens ein schwieriges Unternehmen weil sie kaum zu sehen sind.

    Wenn du willst können wir in Kontakt bleiben und das noch bei Bedarf abklären.

    Liebe Grüße aus Gmunden.

    Johann

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ivan,


    nach österreichsichem Recht ist das Verkaufen von Pilzen verboten.


    Zitat

    Darüber hinaus verbietet das Forstgesetz folgende Handlungen:

    • Unbefugte Mitnahme von Pilzen in einer Menge von mehr als zwei Kilogramm pro Tag
    • Durchführen von oder Teilnahme an Pilz- und Beerensammelveranstaltungen
    • Unbefugtes Sammeln von Früchten oder Samen bestimmter, im Anhang zum Forstgesetz enthaltener Holzgewächse zu Erwerbszwecken


    https://www.oesterreich.gv.at/…m_wald/Seite.3750050.html

    Schade finde ich auch, dass du so eine Anfrage in deinem ersten Posting hier stellst, ohne dass du dich vorher informierst, nachfragst, usw ...


    Somit schließe ich hier!


    Jürgen

    "Sorgfältig muß man wahrnehmen, daß nicht giftige P. unter die zu genießenden kommen, indem sonst der Genuß für die Gesundheit höchst nachtheilige Folgen haben, ja selbst den Tod bringen kann.", Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 137-138

  • juergenhold

    Hat das Thema geschlossen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und genieße unser Forum werbefrei!